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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 6/2002 · S. 288 bis 288

DOI 10.1055/s-2002-35443

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2002
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 288 bis 288

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Eine Bundeswehrangestellte, auf deren Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung finden, wurde am 24.12.1997 von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 31.12.1997 von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Arbeitsleistung herangezogen. Nach dem BAT ist an Heiligabend und Silvester, soweit die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Ver…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2002) Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten. intensiv, 19 (6), 288 bis 288. https://doi.org/10.1055/s-2002-35443

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