CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten
DOI 10.1055/s-2002-35443
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2002
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 288 bis 288
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Eine Bundeswehrangestellte, auf deren Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung finden, wurde am 24.12.1997 von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr und am 31.12.1997 von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Arbeitsleistung herangezogen. Nach dem BAT ist an Heiligabend und Silvester, soweit die dienstlichen und betrieblichen Verhältnisse es zulassen, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Ver…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2002) Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten. intensiv, 19 (6), 288 bis 288. https://doi.org/10.1055/s-2002-35443
Mit CareLit weiterarbeiten