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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 1/2007 · S. 44 bis 44

DOI 10.1055/s-2003-36998

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe1/2007
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 44 bis 44

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Wird ein Patient bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und ist er deswegen nicht in der Lage, selbst auf seine Wertsachen zu achten, ist vom Krankenhausträger im Rahmen seiner Obhutspflicht zu verlangen, Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patient als Notfall eingeliefert wird und die notwendige sofortige ärztliche Betreuung so im Vordergrund steht, dass auf die Sicherung v…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2007) Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden. intensiv, 19 (1), 44 bis 44. https://doi.org/10.1055/s-2003-36998

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