CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden
DOI 10.1055/s-2003-36998
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe1/2007
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 44 bis 44
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Wird ein Patient bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert und ist er deswegen nicht in der Lage, selbst auf seine Wertsachen zu achten, ist vom Krankenhausträger im Rahmen seiner Obhutspflicht zu verlangen, Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Patient als Notfall eingeliefert wird und die notwendige sofortige ärztliche Betreuung so im Vordergrund steht, dass auf die Sicherung v…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2007) Führt ein bewusstlos eingelieferter Patient Wertgegenstände mit sich, so müssen diese im Krankenhaus in Verwahrung genommen werden. intensiv, 19 (1), 44 bis 44. https://doi.org/10.1055/s-2003-36998
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