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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Pflegepersonal verhindert Sterben durch Verhungern

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 2/2003 · S. 99 bis 99

DOI 10.1055/s-2003-38855

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2003
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 99 bis 99

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Pflegepersonal darf einen Koma-Patienten gegen seinen durch den rechtlichen Betreuer geäußerten Willen über eine Sonde ernähren - und damit das Sterben durch Verhungern verhindern. Dem Pflegepersonal steht, so entschied das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 16.10.2002, ein Zwangsernährungsrecht gegen den Willen des Patienten zu. Ein seit vier Jahren nach einem Selbstmordversuch im Koma liegender Mann darf weiter…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2003) Pflegepersonal verhindert Sterben durch Verhungern. intensiv, 19 (2), 99 bis 99. https://doi.org/10.1055/s-2003-38855

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