CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Der Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
DOI 10.1055/s-2003-38858
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2003
Jahrgang / SeitenJg. 11 · S. 100 bis 101
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hält an seiner Rechtsauffassung fest [1] , dass bei einem irreversibel hirngeschädigten Betroffenen die Entscheidung des Betreuers über den Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde in entsprechender Anwendung von § 1904 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf und als Kriterium für diese Entscheidung maßgeblich auf eine mutm…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2003) Der Abbruch der Ernährung durch eine PEG-Magensonde bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. intensiv, 11 (2), 100 bis 101. https://doi.org/10.1055/s-2003-38858
Mit CareLit weiterarbeiten