CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Pflegekräften steht unter Umständen aus Gewissensgründen ein verfassungsrechtlich garantiertes - und arbeitsrechtlich bedeutsames - Weigerungsrecht zu
DOI 10.1055/s-2003-40259
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe3/2003
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 147 bis 149
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Pflegekräfte haben zum Beispiel ein verfassungsrechtlich garantiertes Weigerungsrecht dann, wenn von ihnen die Mitwirkung an einer Maßnahme verlangt wird, bei der durch Beendigung der künstlichen Ernährung mittels PEG-Sonde der Tod eines nicht im Sterbeprozess befindlichen Wachkomapatienten eintreten würde. Diese bedeutsame rechtliche Beurteilung ergibt sich aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 13…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2003) Pflegekräften steht unter Umständen aus Gewissensgründen ein verfassungsrechtlich garantiertes - und arbeitsrechtlich bedeutsames - Weigerungsrecht zu. intensiv, 19 (3), 147 bis 149. https://doi.org/10.1055/s-2003-40259
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