CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Der Bundesgerichtshof hat Grundsätze zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten beschlossen
DOI 10.1055/s-2003-41241
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe4/2003
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 196 bis 204
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch da…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2003) Der Bundesgerichtshof hat Grundsätze zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen an einwilligungsunfähigen Patienten beschlossen. intensiv, 19 (4), 196 bis 204. https://doi.org/10.1055/s-2003-41241
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