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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 5/2003 · S. 249 bis 250

DOI 10.1055/s-2003-43513

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2003
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 249 bis 250

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

In einem viel beachteten Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Bereitschaftsdienst nicht einfach als Arbeitszeit anerkannt werden kann. Das BAG verwies in dem Urteil auf das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bereitschaftsdienste als Ruhezeiten ansieht, und forderte den Gesetzgeber auf, den Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht aufzulösen. Nun ist die Politik geforder…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2003) Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. intensiv, 19 (5), 249 bis 250. https://doi.org/10.1055/s-2003-43513

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