CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
DOI 10.1055/s-2003-43513
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2003
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 249 bis 250
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
In einem viel beachteten Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Bereitschaftsdienst nicht einfach als Arbeitszeit anerkannt werden kann. Das BAG verwies in dem Urteil auf das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bereitschaftsdienste als Ruhezeiten ansieht, und forderte den Gesetzgeber auf, den Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht aufzulösen. Nun ist die Politik geforder…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2003) Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. intensiv, 19 (5), 249 bis 250. https://doi.org/10.1055/s-2003-43513
Mit CareLit weiterarbeiten