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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt nicht zwingend voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 5/2004 · S. 249 bis 249

DOI 10.1055/s-2004-813203

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2004
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 249 bis 249

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Grundsätzlich müssen Überstunden der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dann bezahlt werden, wenn diese Überstunden vorher vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt wurden. Eine andere Beurteilung kann sich aber dann ergeben, wenn Überstunden von Krankenhauspersonal, z. B. Ärzten und Pflegepersonal, für eine erforderliche Versorgung der Patienten oder auch nur zur Erledigung der geschuldeten Arbeit zwingend notwendig…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2004) Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt nicht zwingend voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind. intensiv, 19 (5), 249 bis 249. https://doi.org/10.1055/s-2004-813203

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