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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt nicht zwingend voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 2/2005 · S. 83 bis 83

DOI 10.1055/s-2005-858044

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2005
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 83 bis 83

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Grundsätzlich müssen Überstunden der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dann bezahlt werden, wenn diese Überstunden vorher vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt wurden. Eine andere Beurteilung kann sich aber dann ergeben, wenn Überstunden von Krankenhauspersonal, z. B. Ärzten und Pflegepersonal, für eine erforderliche Versorgung der Patienten oder auch nur zur Erledigung der geschuldeten Arbeit zwingend notwendig…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2005) Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt nicht zwingend voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind. intensiv, 19 (2), 83 bis 83. https://doi.org/10.1055/s-2005-858044

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