CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen Dritter eingeräumt werden. Lebenserhaltende Zwangsbehandlung…
DOI 10.1055/s-2005-858622
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2005
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 225 bis 227
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Diese grundsätzlichen Feststellungen ergeben sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8.6.2005 - XII ZR 177/03 - zur langjährigen künstlichen Ernährung eines in einem Pflegeheim untergebrachten Komapatienten mit Hilfe einer Magensonde gegen eine anders lautende Entscheidung des rechtlichen Betreuers. Damit folgte der BGH den grundsätzlichen Aussagen in seinem Beschluss vom 17.3.2003 - XII ZB 2/03 -,…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2005) Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen Dritter eingeräumt werden. Lebenserhaltende Zwangsbehandlungen, wie z. B. eine künstliche Ernährung, sind daher eindeuti…. intensiv, 19 (5), 225 bis 227. https://doi.org/10.1055/s-2005-858622
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