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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen Dritter eingeräumt werden. Lebenserhaltende Zwangsbehandlung…

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 5/2005 · S. 225 bis 227

DOI 10.1055/s-2005-858622

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe5/2005
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 225 bis 227

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Diese grundsätzlichen Feststellungen ergeben sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8.6.2005 - XII ZR 177/03 - zur langjährigen künstlichen Ernährung eines in einem Pflegeheim untergebrachten Komapatienten mit Hilfe einer Magensonde gegen eine anders lautende Entscheidung des rechtlichen Betreuers. Damit folgte der BGH den grundsätzlichen Aussagen in seinem Beschluss vom 17.3.2003 - XII ZB 2/03 -,…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2005) Wenn ein Mensch für den Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit Vorsorge trifft und eine Patientenverfügung verfasst hat, muss seinem Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor Überlegungen Dritter eingeräumt werden. Lebenserhaltende Zwangsbehandlungen, wie z. B. eine künstliche Ernährung, sind daher eindeuti…. intensiv, 19 (5), 225 bis 227. https://doi.org/10.1055/s-2005-858622

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