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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erfahrungen mit § 44 Infektionsschutzgesetz

Beuermann, I. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 3/2005 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-2005-865571

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenBeuermann, I.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2005
Jahrgang / SeitenJg. 67 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Nach Einführung des Infektionsschutzgesetzes wurden die Genehmigungen für Tätigkeiten mit Krankheitserregern von den Regierungspräsidien in Hessen an die kommunalen Gesundheitsämter delegiert. In Frankfurt am Main lag die Anzahl der Neuanträge nach § 44 IfSG zwischen fünf und zwölf pro Jahr. Insgesamt wurden bisher 31 Anträge auf Tätigkeiten mit Krankheitserregern gestellt, denen 25mal stattgegeben wurde. Bei sechs…

Zitieren

Zitierempfehlung

Beuermann, I (2005) Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erfahrungen mit § 44 Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitswesen, 67 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-2005-865571

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