CareLit · DOI-Nachweis · ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt
Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich
DOI 10.1055/s-2005-923760
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenG. Hörster-Metzdorf
ZeitschriftZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt
Ausgabe12/2005
Jahrgang / SeitenJg. 114 · S. 596-597
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Grundsätzlich kann jeder über seinen Nachlass durch eine so genannte letztwillige Verfügung, d. h. durch ein Testament oder einen Erbvertrag, frei verfügen. Pflichtteilsrechte stehen nur ganz nahen Angehörigen, nämlich Eltern, Kindern sowie Ehegatten zu und gewähren diesen einen Zahlungsanspruch auf Auszahlung des Pflichtteils, d.h. nur diesem Personenkreis steht ein Anteil am Erbe grundsätzlich zu.…
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Zitierempfehlung
G. Hörster-Metzdorf (2005) Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich. ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt, 114 (12), 596-597. https://doi.org/10.1055/s-2005-923760
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