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CareLit · DOI-Nachweis · ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt

Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich

G. Hörster-Metzdorf · ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt · Ausgabe 12/2005 · S. 596-597

DOI 10.1055/s-2005-923760

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenG. Hörster-Metzdorf
ZeitschriftZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt
Ausgabe12/2005
Jahrgang / SeitenJg. 114 · S. 596-597

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Grundsätzlich kann jeder über seinen Nachlass durch eine so genannte letztwillige Verfügung, d. h. durch ein Testament oder einen Erbvertrag, frei verfügen. Pflichtteilsrechte stehen nur ganz nahen Angehörigen, nämlich Eltern, Kindern sowie Ehegatten zu und gewähren diesen einen Zahlungsanspruch auf Auszahlung des Pflichtteils, d.h. nur diesem Personenkreis steht ein Anteil am Erbe grundsätzlich zu.…

Zitieren

Zitierempfehlung

G. Hörster-Metzdorf (2005) Entzug des Pflichtteils ist nur in Ausnahmefällen möglich. ZWR - Das Deutsche Zahnärzteblatt, 114 (12), 596-597. https://doi.org/10.1055/s-2005-923760

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