CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Fortbildungskosten - Erstattungspflicht bei Arbeitgeberkündigung bei Zumutbarkeit
DOI 10.1055/s-2006-926471
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2006
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 98 bis 101
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspfli…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2006) Fortbildungskosten - Erstattungspflicht bei Arbeitgeberkündigung bei Zumutbarkeit. intensiv, 19 (2), 98 bis 101. https://doi.org/10.1055/s-2006-926471
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