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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Fortbildungskosten - Erstattungspflicht bei Arbeitgeberkündigung bei Zumutbarkeit

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 2/2006 · S. 98 bis 101

DOI 10.1055/s-2006-926471

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2006
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 98 bis 101

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspfli…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2006) Fortbildungskosten - Erstattungspflicht bei Arbeitgeberkündigung bei Zumutbarkeit. intensiv, 19 (2), 98 bis 101. https://doi.org/10.1055/s-2006-926471

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