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CareLit · DOI-Nachweis · Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin)

Informationsfreiheit für alle Bürger - Auch Gesundheitsinfos des Bundes müssen öffentlich gemacht werden

R. H. Bubenzer · Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) · Ausgabe 12/2005 · S. 602-603

DOI 10.1055/s-2006-932399

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenR. H. Bubenzer
ZeitschriftNotfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin)
Ausgabe12/2005
Jahrgang / SeitenJg. 31 · S. 602-603

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Informationsfreiheitsgesetze sollen Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen („Öffentlichkeitsprinzip”) gewähren. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- u…

Zitieren

Zitierempfehlung

R. H. Bubenzer (2005) Informationsfreiheit für alle Bürger - Auch Gesundheitsinfos des Bundes müssen öffentlich gemacht werden. Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin), 31 (12), 602-603. https://doi.org/10.1055/s-2006-932399

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