CareLit · DOI-Nachweis · Zeitschrift für Klassische Homöopathie
Wer trägt die Kosten homöopathischer Arzneien?
DOI 10.1055/s-2006-938267
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenF.A. Stebner
ZeitschriftZeitschrift für Klassische Homöopathie
Ausgabe03/1988
Jahrgang / SeitenJg. 32 · S. 91-92
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Teilweise ist die Verordnungsfähigkeit homöopathischer Arzneien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch umstritten. Die Homöopathie wird als unwirtschaftlich angesehen, weil sie nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sei. Die Krankenkassen sind nach der Rechtsprechung zur Kostentragung aber jedenfalls dann verpflichtet, wenn im Einzelfall schulmedizinische Methoden erfolglos sin…
Zitieren
Zitierempfehlung
F.A. Stebner (1988) Wer trägt die Kosten homöopathischer Arzneien?. Zeitschrift für Klassische Homöopathie, 32 (03), 91-92. https://doi.org/10.1055/s-2006-938267
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