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CareLit · DOI-Nachweis · Zeitschrift für Klassische Homöopathie

Wer trägt die Kosten homöopathischer Arzneien?

F.A. Stebner · Zeitschrift für Klassische Homöopathie · Ausgabe 03/1988 · S. 91-92

DOI 10.1055/s-2006-938267

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenF.A. Stebner
ZeitschriftZeitschrift für Klassische Homöopathie
Ausgabe03/1988
Jahrgang / SeitenJg. 32 · S. 91-92

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Teilweise ist die Verordnungsfähigkeit homöopathischer Arzneien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch umstritten. Die Homöopathie wird als unwirtschaftlich angesehen, weil sie nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sei. Die Krankenkassen sind nach der Rechtsprechung zur Kostentragung aber jedenfalls dann verpflichtet, wenn im Einzelfall schulmedizinische Methoden erfolglos sin…

Zitieren

Zitierempfehlung

F.A. Stebner (1988) Wer trägt die Kosten homöopathischer Arzneien?. Zeitschrift für Klassische Homöopathie, 32 (03), 91-92. https://doi.org/10.1055/s-2006-938267

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