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CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen

Überwachung der Infektionshygiene im ambulanten medizinischen Bereich – Umsetzung von § 36 Abs. 1 und 2 IfSG am Beispiel des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt – Strategien, Ziele und Zielerreichung

Heudorf, U.; Hofmann, H.; Kutzke, G.; Otto, U. · Das Gesundheitswesen · Ausgabe 3/2006 · S. 1 bis 1

DOI 10.1055/s-2006-939597

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenHeudorf, U.; Hofmann, H.; Kutzke, G.; Otto, U.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2006
Jahrgang / SeitenJg. 68 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Die seuchenhygienische Überwachung der Krankenhäuser ist schon seit Jahrzehnten gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Gesundheitsämter. Durch das 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz wurden diese Aufgaben erheblich ausgeweitet. Während die Überwachung der „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ eine Pflichtaufgabe wurde, können darüber hinaus auch „Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger He…

Zitieren

Zitierempfehlung

Heudorf, U.; Hofmann, H.; Kutzke, G.; Otto, U (2006) Überwachung der Infektionshygiene im ambulanten medizinischen Bereich – Umsetzung von § 36 Abs. 1 und 2 IfSG am Beispiel des Stadtgesundheitsamtes Frankfurt – Strategien, Ziele und Zielerreichung. Das Gesundheitswesen, 68 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-2006-939597

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