CareLit · DOI-Nachweis · Das Gesundheitswesen
Belehrung gemäß § 43 IfSG – Erfolgskontrolle bei ausgewählten Jugendgruppen
DOI 10.1055/s-2006-939648
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenGehrmann, E.; Disteler, R.; Riesel, J.; Morgenroth, H.
ZeitschriftDas Gesundheitswesen
Ausgabe3/2006
Jahrgang / SeitenJg. 68 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes vom 20.07.2000 führt das Gesundheitsamt Waren zweimal in der Woche die Belehrung gemäß § 43 IfSG durch. In unserem Landkreis arbeiten verschiedene Bildungsträger mit Jugendlichen, die nur eine geringe bzw. keinen Schulabschluss haben. Es sind überwiegend Hauptschul- bzw. Förderschulabschlüsse. Diese Jugendlichen müssen verschiedene Praktika in Lebensmitteleinrichtungen ab…
Zitieren
Zitierempfehlung
Gehrmann, E.; Disteler, R.; Riesel, J.; Morgenroth, H (2006) Belehrung gemäß § 43 IfSG – Erfolgskontrolle bei ausgewählten Jugendgruppen. Das Gesundheitswesen, 68 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.1055/s-2006-939648
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