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CareLit · DOI-Nachweis · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren

Pflichten und Anforderungen an die Betreiber teleradiologischer Einrichtungen

R Simmler, M Wucherer · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · Ausgabe 05/2006

DOI 10.1055/s-2006-940329

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenR Simmler, M Wucherer
ZeitschriftRöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
Ausgabe05/2006
Jahrgang / SeitenNicht angegeben

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Momentan existiert keine Richtlinie zur Teleradiologie nach §3, Abs. 4 Röntgenverordnung. Administrative und persönliche Vorraussetzungen (Strahlenschutzorganisation -anweisung, SOP, etc.) zum Betreiben eines Teleradiologiesystems sind bei der Antragsstellung nachzuweisen. Die Anforderungen der durchzuführenden Qualitätskontrollen werden im Genehmigungsbescheid durch die zuständige Behörde festgelegt. Bei deren prak…

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Zitierempfehlung

R Simmler, M Wucherer (2006) Pflichten und Anforderungen an die Betreiber teleradiologischer Einrichtungen. RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren (05). https://doi.org/10.1055/s-2006-940329

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