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CareLit · DOI-Nachweis · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren

Teleradiologie nach Röntgenverordnung

J Westhof · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · Ausgabe 05/2006

DOI 10.1055/s-2006-940330

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenJ Westhof
ZeitschriftRöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
Ausgabe05/2006
Jahrgang / SeitenNicht angegeben

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

In der Röntgenverordnung (RöV) wurde erstmalig explizit die Bedingungen für die Rechtfertigende Indikation (RI) (siehe § 23 RöV) aufgenommen. Die RI kann nur die Person stellen, die a) über die erforderliche Fachkunde verfügt und b) die die Möglichkeit hat den Patienten zu untersuchen. Ausnahmen nach b) sind nur im Rahmen der Teleradiologie nach RöV möglich. Die Anforderungen der RöV an die Teleradiologie erstrecken…

Zitieren

Zitierempfehlung

J Westhof (2006) Teleradiologie nach Röntgenverordnung. RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren (05). https://doi.org/10.1055/s-2006-940330

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