CareLit · DOI-Nachweis · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
Teleradiologie nach Röntgenverordnung
DOI 10.1055/s-2006-940330
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenJ Westhof
ZeitschriftRöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
Ausgabe05/2006
Jahrgang / SeitenNicht angegeben
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
In der Röntgenverordnung (RöV) wurde erstmalig explizit die Bedingungen für die Rechtfertigende Indikation (RI) (siehe § 23 RöV) aufgenommen. Die RI kann nur die Person stellen, die a) über die erforderliche Fachkunde verfügt und b) die die Möglichkeit hat den Patienten zu untersuchen. Ausnahmen nach b) sind nur im Rahmen der Teleradiologie nach RöV möglich. Die Anforderungen der RöV an die Teleradiologie erstrecken…
Zitieren
Zitierempfehlung
J Westhof (2006) Teleradiologie nach Röntgenverordnung. RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren (05). https://doi.org/10.1055/s-2006-940330
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