CareLit · DOI-Nachweis · Krankenhaushygiene up2date
Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens durch die Gesundheitsämter - Vorgehen in NRW
DOI 10.1055/s-2006-945192
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenDaniels-Haardt, I.; Kämmerer, R.
ZeitschriftKrankenhaushygiene up2date
Ausgabe1/2007
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 69 bis 84
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Die infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt dient dem Ziel, Patienten, Personal und Gemeinschaft vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. Sie erfolgt im rechtlich vorgegebenen Rahmen (IfSG, Gesundheitsdienstgesetze) als fachlicher Dialog zwischen Öffentlichem Gesundheitsdienst und Krankenhaus. Die „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention” dient dabei als Verständigungsgrundlage…
Zitieren
Zitierempfehlung
Daniels-Haardt, I.; Kämmerer, R (2007) Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens durch die Gesundheitsämter - Vorgehen in NRW. Krankenhaushygiene up2date, 2 (1), 69 bis 84. https://doi.org/10.1055/s-2006-945192
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