CareLit · DOI-Nachweis · Aktuelle Neurologie
Forensische Begutachtung neurologisch Kranker (§ 20 und 21 StGB)
DOI 10.1055/s-2007-1020917
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenG. Ritter
ZeitschriftAktuelle Neurologie
Ausgabe03/1982
Jahrgang / SeitenJg. 09 · S. 91-97
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei hirnorganischen Störungen läßt sich folgende Aussage treffen: Bewußtlosigkeit, eine organische (exogene) Psychose mit Wahnbildungen und Halluzinationen, der epileptische Anfall, prä- und postparoxysmale Verstimmungen, Dämmerzustände und Demenzprozesse beinhalten Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). Oft wird man aber rückblickend nur sagen können, dass die Schuldu…
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G. Ritter (1982) Forensische Begutachtung neurologisch Kranker (§ 20 und 21 StGB). Aktuelle Neurologie, 09 (03), 91-97. https://doi.org/10.1055/s-2007-1020917
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