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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Die Patientenaufklärung muss vor einem operativen Eingriff rechtzeitig erfolgen

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 6/2007 · S. 302 bis 303

DOI 10.1055/s-2007-963372

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe6/2007
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 302 bis 303

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Diese grundsätzliche Beurteilung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 25.3.2003 ergangenen Urteil herausgestellt und damit ähnlich lautende Einzelfallentscheidungen bekräftigt. Anhand dieses Urteils und der ständigen Rechtsprechung des BGH zur Rechtzeitigkeit der Aufklärung lassen sich folgende Aufklärungsregeln festhalten: Bei ambulanten Eingriffen kann eine Aufklärung am Tag des Eingriffs genügen, wenn es s…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2007) Die Patientenaufklärung muss vor einem operativen Eingriff rechtzeitig erfolgen. intensiv, 19 (6), 302 bis 303. https://doi.org/10.1055/s-2007-963372

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