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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Hygienemängel im Zusammenhang mit einer Injektionstätigkeit können zum Schadensersatz verpflichten

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 2/2007 · S. 102 bis 103

DOI 10.1055/s-2007-963678

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe2/2007
Jahrgang / SeitenJg. 19 · S. 102 bis 103

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Ein am 10.9.1941 geborener Mann war wegen Beschwerden im linken oberen Sprunggelenk (rezidivierende posttraumatische Sprunggelenksarthritis nach im Jahr 1993 operativ versorgter Fersenbeinfraktur) seit 1995 in der orthopädischen Praxis eines Arztes in Behandlung. Zur schmerzlindernden Therapie wurde dabei innerhalb von drei Jahren 12-mal intraartikulär eine Mischung aus dem Corticosteriod Lipotalon und dem Lokalanäs…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2007) Hygienemängel im Zusammenhang mit einer Injektionstätigkeit können zum Schadensersatz verpflichten. intensiv, 19 (2), 102 bis 103. https://doi.org/10.1055/s-2007-963678

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