CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen
DOI 10.1055/s-2007-963732
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe1/2008
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 44 bis 46
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Im Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Eltern im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen. Das Mädchen hatte durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauer…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2008) Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen. intensiv, 2 (1), 44 bis 46. https://doi.org/10.1055/s-2007-963732
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