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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 1/2008 · S. 44 bis 46

DOI 10.1055/s-2007-963732

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe1/2008
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 44 bis 46

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Im Fall eines vierjährigen Kindes im Wachkoma hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass die Eltern im Rahmen ihres verfassungsrechtlich geschützten elterlichen Sorgerechts die weitere künstliche Lebensverlängerung verbieten dürfen. Das Mädchen hatte durch einen ärztlichen Behandlungsfehler einen irreparablen Hirnschaden erlitten und wurde über eine Magensonde ernährt. Nach Meinung der Ärzte war es dauer…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2008) Eltern dürfen ihr im Wachkoma liegendes Kind sterben lassen. intensiv, 2 (1), 44 bis 46. https://doi.org/10.1055/s-2007-963732

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