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CareLit · DOI-Nachweis · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie

Die forensisch-psychiatrische Begutachtung Heranwachsender nach § 105 JGG zwischen Strafe und therapeutischer Hilfe

M. M. Weber, U. Rüth · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · Ausgabe 06/1997 · S. 247-255

DOI 10.1055/s-2007-996329

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenM. M. Weber, U. Rüth
ZeitschriftFortschritte der Neurologie · Psychiatrie
Ausgabe06/1997
Jahrgang / SeitenJg. 65 · S. 247-255

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Das deutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht in § 105 die Anwendung von Jugendstrafrecht bei 18 - 21jährigen heranwachsenden Delinquenten vor, sofern sie aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung oder der Art ihrer Straftaten einem Jugendlichen entsprechen. Die Beurteilung der ,,Reife" von Heranwachsenden war seit der Einführung des JGG im Jahr 1953 in der forensischen Psychiatrie stets äußerst umstri…

Zitieren

Zitierempfehlung

M. M. Weber, U. Rüth (1997) Die forensisch-psychiatrische Begutachtung Heranwachsender nach § 105 JGG zwischen Strafe und therapeutischer Hilfe. Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie, 65 (06), 247-255. https://doi.org/10.1055/s-2007-996329

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