CareLit · DOI-Nachweis · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie
Die forensisch-psychiatrische Begutachtung Heranwachsender nach § 105 JGG zwischen Strafe und therapeutischer Hilfe
DOI 10.1055/s-2007-996329
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenM. M. Weber, U. Rüth
ZeitschriftFortschritte der Neurologie · Psychiatrie
Ausgabe06/1997
Jahrgang / SeitenJg. 65 · S. 247-255
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Das deutsche Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht in § 105 die Anwendung von Jugendstrafrecht bei 18 - 21jährigen heranwachsenden Delinquenten vor, sofern sie aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung oder der Art ihrer Straftaten einem Jugendlichen entsprechen. Die Beurteilung der ,,Reife" von Heranwachsenden war seit der Einführung des JGG im Jahr 1953 in der forensischen Psychiatrie stets äußerst umstri…
Zitieren
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M. M. Weber, U. Rüth (1997) Die forensisch-psychiatrische Begutachtung Heranwachsender nach § 105 JGG zwischen Strafe und therapeutischer Hilfe. Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie, 65 (06), 247-255. https://doi.org/10.1055/s-2007-996329
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