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CareLit · DOI-Nachweis · intensiv

Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden

Schell, W. · intensiv · Ausgabe 4/2008 · S. 227 bis 228

DOI 10.1055/s-2008-1027597

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe4/2008
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 227 bis 228

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patientenverfügung missachtet hatte. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger in München (Quagliostr. 7, 81 543 München). Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam…

Zitieren

Zitierempfehlung

Schell, W (2008) Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden. intensiv, 2 (4), 227 bis 228. https://doi.org/10.1055/s-2008-1027597

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