CareLit · DOI-Nachweis · intensiv
Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden
DOI 10.1055/s-2008-1027597
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenSchell, W.
Zeitschriftintensiv
Ausgabe4/2008
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 227 bis 228
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patientenverfügung missachtet hatte. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät Putz & Steldinger in München (Quagliostr. 7, 81 543 München). Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam…
Zitieren
Zitierempfehlung
Schell, W (2008) Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung finden. intensiv, 2 (4), 227 bis 228. https://doi.org/10.1055/s-2008-1027597
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