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CareLit · DOI-Nachweis · Geburtshilfe und Frauenheilkunde

Zu den Pflichten eines beratenden Arztes bei akuter Lebensgefahr

Gerhard H. Schlund · Geburtshilfe und Frauenheilkunde · Ausgabe 09/1983 · S. 578-580

DOI 10.1055/s-2008-1036582

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenGerhard H. Schlund
ZeitschriftGeburtshilfe und Frauenheilkunde
Ausgabe09/1983
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 578-580

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung Eine Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht auch für denjenigen Arzt, der die notwendige Hilfe für den Patienten nicht selbst erbringen, ihre Verwirklichung jedoch durch geeignete eigene Maßnahmen fördern oder zumindest vorbereiten kann. Bei einem ärztlicherseits erkannten lebensbedrohenden Zustand muß der den Patienten lediglich untersuchende Arzt einen Kollegen, der erfolgreicher als er selbst auf…

Zitieren

Zitierempfehlung

Gerhard H. Schlund (1983) Zu den Pflichten eines beratenden Arztes bei akuter Lebensgefahr. Geburtshilfe und Frauenheilkunde, 43 (09), 578-580. https://doi.org/10.1055/s-2008-1036582

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