CareLit · DOI-Nachweis · Geburtshilfe und Frauenheilkunde
Zu den Pflichten eines beratenden Arztes bei akuter Lebensgefahr
DOI 10.1055/s-2008-1036582
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenGerhard H. Schlund
ZeitschriftGeburtshilfe und Frauenheilkunde
Ausgabe09/1983
Jahrgang / SeitenJg. 43 · S. 578-580
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Zusammenfassung Eine Verpflichtung zur Hilfeleistung besteht auch für denjenigen Arzt, der die notwendige Hilfe für den Patienten nicht selbst erbringen, ihre Verwirklichung jedoch durch geeignete eigene Maßnahmen fördern oder zumindest vorbereiten kann. Bei einem ärztlicherseits erkannten lebensbedrohenden Zustand muß der den Patienten lediglich untersuchende Arzt einen Kollegen, der erfolgreicher als er selbst auf…
Zitieren
Zitierempfehlung
Gerhard H. Schlund (1983) Zu den Pflichten eines beratenden Arztes bei akuter Lebensgefahr. Geburtshilfe und Frauenheilkunde, 43 (09), 578-580. https://doi.org/10.1055/s-2008-1036582
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