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CareLit · DOI-Nachweis · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde

Augenschadenregulierung in der Privaten Unfallversicherung

H. Burggraf · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · Ausgabe 12/1983 · S. 518-520

DOI 10.1055/s-2008-1054999

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenH. Burggraf
ZeitschriftKlinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Ausgabe12/1983
Jahrgang / SeitenJg. 183 · S. 518-520

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Zusammenfassung In der Privaten Unfallversicherung hat die Augenschadenregulierung unter Berücksichtigung des möglichen Brillenausgleiches zu erfolgen. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung - die entgegen der herkömmlichen juristischen Lehrmeinung und zweier übereinstimmender Gerichtsurteile erfolgte - bestätigt die augenärztliche Auffassung, dass eine Brille keine Körperprothese ist. Damit steht diese Jurisdiktio…

Zitieren

Zitierempfehlung

H. Burggraf (1983) Augenschadenregulierung in der Privaten Unfallversicherung. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde, 183 (12), 518-520. https://doi.org/10.1055/s-2008-1054999

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