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CareLit · DOI-Nachweis · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren

Teleradiologie nach Röntgenverordnung

J Westhof · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · Ausgabe 04/2008

DOI 10.1055/s-2008-1073427

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenJ Westhof
ZeitschriftRöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren
Ausgabe04/2008
Jahrgang / SeitenNicht angegeben

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

In der Röntgenverordnung (RöV)von 2002 wurde erstmalig explizit die Bedingungen für die Rechtfertigende Indikation (RI) (siehe §23 RöV) aufgenommen. Die RI kann nur die Person stellen, die a) über die erforderliche Fachkunde verfügt und b) die die Möglichkeit hat den Patienten zu untersuchen. Ausnahmen nach b) sind nur im Rahmen der Teleradiologie nach RöV möglich. Die Anforderungen der RöV an die Teleradiologie ers…

Zitieren

Zitierempfehlung

J Westhof (2008) Teleradiologie nach Röntgenverordnung. RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren (04). https://doi.org/10.1055/s-2008-1073427

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