CareLit · DOI-Nachweis · Pflegewissenschaft, Hungen
Zeitlich begrenzte heilberuferechtliche Ausnahmevorschriften bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite: Pflegefachberufe dürfen den Ärzten vorbehaltenen heilkundlichen Tätigkeiten ausüben.
DOI 10.3936/docid196803
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenIgl, Prof. Dr. iur. Gerhard
ZeitschriftPflegewissenschaft, Hungen
Ausgabe5/2020
Jahrgang / SeitenJg. 22 · S. 100 bis 102
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist Ende März 2020 im Zusammenhang mit den Anstrengungen um die Bewältigung der Covid-19-Pandemie in wichtigen Punkten geändert worden. Für einige der anderen als ärztlichen Heilberufe betrifft dies auch die Erlaubnis, für einen bis zum 31. März 2021 befristeten Zeitraum heilkundliche Tätigkeiten auszuüben, die ansonsten den Ärzten vorbehalten sind.
Zitieren
Zitierempfehlung
Igl, Prof. Dr. iur. Gerhard (2020) Zeitlich begrenzte heilberuferechtliche Ausnahmevorschriften bei einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite: Pflegefachberufe dürfen den Ärzten vorbehaltenen heilkundlichen Tätigkeiten ausüben. Pflegewissenschaft, Hungen, 22 (5), 100 bis 102. https://doi.org/10.3936/docid196803
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