CareLit · DOI-Nachweis · Pflegewissenschaft, Hungen
Das Beweisrecht elektronischer Dokumente
DOI 10.3936/docid201083
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenProf. Dr. Helmut Rüßmann
ZeitschriftPflegewissenschaft, Hungen
Ausgabe3/1999
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 1 bis 1
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Der Beitrag behandelt das deutsche Beweisrecht elektronischer Dokumente. Er zielt darauf ab, allfällige Mißverständnisse zum deutschen und zu ausländischen Beweisrechten auszuräumen. Sein Fazit ist, daß eine Änderung des deutschen Beweisrechts durch den Gesetzgeber nicht geboten ist und daß die ausdrücklichen Gleichstellungen der elektronischen und der schriftlichen Dokumente in ausländischen Rechten der Überwindung…
Zitieren
Zitierempfehlung
Prof. Dr. Helmut Rüßmann (1999) Das Beweisrecht elektronischer Dokumente. Pflegewissenschaft, Hungen, 2 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.3936/docid201083
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