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CareLit · DOI-Nachweis · Pflegewissenschaft, Hungen

Das Beweisrecht elektronischer Dokumente

Prof. Dr. Helmut Rüßmann · Pflegewissenschaft, Hungen · Ausgabe 3/1999 · S. 1 bis 1

DOI 10.3936/docid201083

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenProf. Dr. Helmut Rüßmann
ZeitschriftPflegewissenschaft, Hungen
Ausgabe3/1999
Jahrgang / SeitenJg. 2 · S. 1 bis 1

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Der Beitrag behandelt das deutsche Beweisrecht elektronischer Dokumente. Er zielt darauf ab, allfällige Mißverständnisse zum deutschen und zu ausländischen Beweisrechten auszuräumen. Sein Fazit ist, daß eine Änderung des deutschen Beweisrechts durch den Gesetzgeber nicht geboten ist und daß die ausdrücklichen Gleichstellungen der elektronischen und der schriftlichen Dokumente in ausländischen Rechten der Überwindung…

Zitieren

Zitierempfehlung

Prof. Dr. Helmut Rüßmann (1999) Das Beweisrecht elektronischer Dokumente. Pflegewissenschaft, Hungen, 2 (3), 1 bis 1. https://doi.org/10.3936/docid201083

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