CareLit · DOI-Nachweis · Gesundheits- und Sozialpolitik
Die vorläufig letzte Etappe zur Reform der Notfallversorgung
DOI 10.5771/1611-5821-2021-4-5-51
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenDr. von Stillfried, D.
ZeitschriftGesundheits- und Sozialpolitik
Ausgabe4-5/2021
Jahrgang / SeitenJg. 75 · S. 51 bis 55
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Mit § 120 Abs. 3b SGB V ist der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet worden, bis Mitte 2022 Vorgaben zur Steuerung von Patienten zu machen, die sich selbständig in Notaufnahmen vorstellen. Dies betrifft den Prozess der Ersteinschätzung vor Behandlungsbeginn sowie eine eventuelle Weiterleitung von Patienten in die vertragsärztliche Versorgung, wenn diese gemäß Ersteinschätzung nicht den Kriterien für eine Behandlu…
Zitieren
Zitierempfehlung
Dr. von Stillfried, D (2021) Die vorläufig letzte Etappe zur Reform der Notfallversorgung. Gesundheits- und Sozialpolitik, 75 (4-5), 51 bis 55. https://doi.org/10.5771/1611-5821-2021-4-5-51
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