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CareLit · DOI-Nachweis · Gesundheits- und Sozialpolitik

Die vorläufig letzte Etappe zur Reform der Notfallversorgung

Dr. von Stillfried, D. · Gesundheits- und Sozialpolitik · Ausgabe 4-5/2021 · S. 51 bis 55

DOI 10.5771/1611-5821-2021-4-5-51

Bibliografische Angaben

Nachweis in CareLit

Autor:innenDr. von Stillfried, D.
ZeitschriftGesundheits- und Sozialpolitik
Ausgabe4-5/2021
Jahrgang / SeitenJg. 75 · S. 51 bis 55

Kernaussage aus der Literatur

Abstract-Vorschau

Mit § 120 Abs. 3b SGB V ist der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet worden, bis Mitte 2022 Vorgaben zur Steuerung von Patienten zu machen, die sich selbständig in Notaufnahmen vorstellen. Dies betrifft den Prozess der Ersteinschätzung vor Behandlungsbeginn sowie eine eventuelle Weiterleitung von Patienten in die vertragsärztliche Versorgung, wenn diese gemäß Ersteinschätzung nicht den Kriterien für eine Behandlu…

Zitieren

Zitierempfehlung

Dr. von Stillfried, D (2021) Die vorläufig letzte Etappe zur Reform der Notfallversorgung. Gesundheits- und Sozialpolitik, 75 (4-5), 51 bis 55. https://doi.org/10.5771/1611-5821-2021-4-5-51

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