CareLit · DOI-Nachweis · Sozialwirtschaft
Teilhabe lässt sich belegen.
DOI 10.5771/1613-0707-2022-3-36
Bibliografische Angaben
Nachweis in CareLit
Autor:innenLahm, A.; Dr. Weber, H. ; Dr. Eierdanz, F.
ZeitschriftSozialwirtschaft
Ausgabe3/2022
Jahrgang / SeitenJg. 3 · S. 36 bis 37
Kernaussage aus der Literatur
Abstract-Vorschau
Das Bundesteilhabegesetz verlangt für den Abschluss von Leistungsverträgen einen Wirkungsnachweis der Angebote. Wie dies rechtssicher erfolgen kann, hat ein Projekt für die Wohnangebote behinderter Menschen zu erkunden gesucht.
Zitieren
Zitierempfehlung
Lahm, A.; Dr. Weber, H. ; Dr. Eierdanz, F (2022) Teilhabe lässt sich belegen. Sozialwirtschaft, 3 (3), 36 bis 37. https://doi.org/10.5771/1613-0707-2022-3-36
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