Zwei Jahre auf Bewährung und 75.000 Euro Strafe gab es am Ende für den ehemaligen Geschäftsführer des Krankenhauses. Das Urteil vom April 2021 um den Hy gieneskandal an einer deutschen Uniklinik hatte auch eine unzureichende Sterilisation der OP-Instrumente offenbart. So zählte das Gericht auch veraltete Gerä te für das Vorbereiten und Durchführen der Sterilisa tion sowie den Verzicht auf die regelmäßige Abnahme der Geräte auf. Zwar konnte nicht nachgewiesen wer den, ob durch die Mängel konkret Patienten geschädigt wurden, doch der Skandal wurde gleich doppelt teuer für die Klinik: Einerseits verlor man nicht nur den gu ten Ruf, sondern so entgingen durch abgesagte Opera tionen besorgter Patienten, auch Einnahmen in Milli onenhöhe. Aktuell fordert das Klinikum 15 Millionen Euro Schadenersatz vom Ex-Mitarbeiter
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}