Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem Juli 2023 verpflichtend und schützt beide Seiten, die Hinweisgebenden und das Unternehmen. Das Gesetz sieht vor, dass ein interner Meldekanal in einem Hin weisgebersystem eingerichtet wird. Das System bietet die Möglichkeit der Anonymität und der Vertraulichkeit der Daten. Dadurch werden Hinweisgebende ermutigt, ihre Meldung abzugeben ohne ihre Identität preiszuge ben. Unternehmen erhalten mit diesen wertvollen Hin weisen nicht nur Informationen für ihre Ermittlungen, sie minimieren auch das Risiko, dass kritische Inhalte unkontrolliert an die Öffentlichkeit gelangen. Eine Grundvoraussetzung ist eine digitale Hinweisgeberlö sung, um die Koordination und Bearbeitung von Meldun gen von Verstößen in Kliniken oder Gesundheitseinrich tungen zu erleichtern
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