De Europäische Kommission hat die endgültigen In halte des ersten Satzes (^et 1) der European Sustai- nability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Diese Standards geben Leitlinien für die Berichter stattung über unternehmerische Nachhaltigkeit ge mäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Diese Veröffentlichung betrifft nicht nur Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der CSRD verpflichtet sind, sondern auch Unter nehmen, die indirekt von Geschäftspartnern oder In teressengruppen zur Erstellung von Nachhaltigkeits berichten motiviert werden könnten. Zudem werden weitere sektorspezifische Standards (Set 2) die CSRD- Vorschrften bis Juni 2024 weiter konkretisieren. Wo die deutschen Krankenhäuser stehen, hat die aktuel le Krankenhauscontrollingstudie erfragt. Auch kommt es jetzt darauf an, dass die Häuser sich mit dem The ma mit Blick auf die Umsetzung ab 2025 systema tisch und kontinuierlich auseinandersetzen
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