Als Pflichtelement der inneren Organisation von MVZ spielt die Ärztliche Leitung (ÄL) in diesen eine tra gende Rolle. Dabei war es von Beginn an ein Handi cap, dass § 95 SGB V zwar ihr Vorhandensein vorgibt, dass weitere Ausführungen zur ärztlichen Leitungs funktion aber fehlen und so je MVZ individuelle Aus prägungen gefunden werden müssen. Im aktuellen politischen Diskurs führt dieser Fakt häufig zu der Annahme, der ÄL käme im Organisationsgefüge von MVZ eine untergeordnete, wenn nicht gar unterdrück te Rolle zu. Und dass vor allem nicht-ärztliche Träger ein Interesse an einer dysfunktionalen ÄL hätten, bzw. der ÄL allenfalls eine Alibifunktion zumessen würden. Die Realität ist jedoch eine völlig andere. Die normative Unbestimmtheit bezüglich der Verant wortung, die die ÄL im MVZ trägt, führt vor allem da zu, dass es oft schwer ist, überhaupt Ärztinnen und Ärzte zu finden, die diese zusätzliche Funktion über nehmen. Vorhandene ÄL haben damit a priori eine sehr starke, da schwer nachbesetzbare Rolle
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