b 2024 müssen psychiatrische Kliniken und Fachab teilungen, welche die PPP-RL für die Personalbemes sung im psychiatrischen Einrichtungen nicht erfüllen, Sanktionszahlungen leisten, die sich zum Teil auch in drastischer Höhe bewegen. Das nationale PPP-RL- Benchmarkprcjekt, welches von den psychiatrischen Unikliniken Göttingen, Hannover und der psychiatri schen Fachklinik Lüneburg geleitet und von dem Fachausschuss für Entgelt in der Psychiatrie und Psy chosomatik (FEPP) der DGfM beraten wird, macht das gewaltige Ausmaß, mit dem die Kliniken durch die Sanktionen in existenzielle Notlagen geraten dürften, deutlich
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