Die Gewährung des Entlastungs betrages nach § 45b SGB XI für Gartenarbeiten ist nicht möglich, während bezüglich des Herausstellens der Mülltonne entsprechende Beden ken kaum bestehen dürften. Dies hat das Landessozialgericht Hessen (LSG) mit Urteil vom 12.11.2021 - L 6 P 31/21 entschieden.
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