Alle Arbeitgeber haben die Pflicht, ihren Angestellten die gel tenden Gesetze und sonstigen Schutzvorschriften im Betrieb auszuhängen oder zur Einsicht auszulegen. Damit soll sicherge stellt werden, dass sich die Angestellten über die Vorschriften im Allgemeinen und deren Inhalt im Besonderen - also über ihre Rechte und Pflichten - informieren können, ohne dass Ar beitgeber hierzu ausdrücklich vorher gefragt werden müssen. Aushangpflichten sind in zahlreichen Gesetzen und Verord nungen geregelt. Arbeitgeber/Unternehmen müssen daher im Detail prüfen, ob und welche Aushangpflichten sie betreffen. Aushangpflichten gelten für alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ab dem Augenblick, ab dem jemand beschäftigt wird. Ausgehängt werden muss immer die aktuell geltende Fas sung der Vorschriften.
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