Gesundheits- und Sozialpolitik Zeitschrift für das gesamte Gesundheitswesen, Nomos Verlagsgesellschaft Heft 4-5-2021, Jahrgang 75) ISSN 1611-5821 Seite(n) 78 bis 83 DOI: 10.5771/1611-5821-2021-4-5-78 CareLit-Dokument-Nr: 319920 |
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Institutionen im Sozial- und Gesundheitswesen sind durch das Bundesteilhabegesetz verpflichtet, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Dies stellt im Setting von besonderen Wohnformen, in denen Menschen mit Behinderungen rund um die Uhr betreut werden, eine Herausforderung dar. Eine Befragung von Pflegefachkräften zeigt das Potenzial von digitaler Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und macht deutlich, dass digitale Teilhabe künftig verstärkt zu einem Auswahlkriterium und Wettbewerbsvorteil von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird
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