Set dem 1.1.2023 ist es nun soweit: Die ersten Großunternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbetenden (betrifft ca. 900 Unternehmen) sind verpflichtet, die umfangreichen Pflichten des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltsptlichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaitsptiichtengesetz - nachfolgend„LkSG' zu erfüllen und die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu gewährleisten. In wenigen Monaten, ab dem 1.1.2024, entfaltet das Gesetz dann auch unmittelbare Geltung für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden (betrifft ca. 4.800 Unternehmen) und wird somit für eine Vielzahl von Unternehmen verptiichtend. Neben diesen „großen' ' werden aber auch kleinere Unternehmen, wie z. B. kleine und mittelständische Medizinprodukteunternehmen, zukünftig immer mehr mit den Regelungen des LkSG konfrontiert werden. Denn sie sind Teil der Lieferkette von Großkunden, für die das LkSG unmittelbar gilt. Damit werden sie von diesen in der Regel zur Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Standards im Rahmen ihrer durch das LkSG vorgegebenen Präventionsmaßnahmen vertraglich verpflichtet und sind damit ebenfalls mittelbar vom LkSG betroffen. Bereits jetzt haben zahlreiche Medizinprodukteunternehmen von großen Krankenhäusern, aber auch anderen großen Kunden, umfangreiche Fragebögen, Selbstverptlichtungserklärungen oder Vertragsänderungen erhalten und müssen sich daher mit ihrer eigenen LkSG-Strategie auseinandersetzen
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}