Das „18. BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht - Aktuelle Rechtsfragen zu Medizinprodukten“ fand am 6. Juni als Präsenzveranstaltung in Düsseldorf statt. Bereits das Programmheft versprach dem interessierten Zuhörer spannende Stunden durch sieben angekündigte Vorträge, die dank ihrer Aktualität und insbesondere im Hinblick auf ihre thematische Diversität zu überzeugen wussten. Auch eine Panel-Diskussion wurde angesetzt. Wie auch bereits im letzten Jahri wurde kein explizites Schwerpunkthema in den (fachspezifischen) Blick genommen, vielmehr sollte den vielfältigen Entwicklungen der Branche Rechnung getragen werden. Dabei wurde wie schon im vergangenen Jahr über die Entwicklungen der Europäischen Medizinprodukteverordnung (EU (VO) 2017/745) „MDR“ und der Verordnung über In-vitro- Diagnostika (EU (VO) 2017/746) „IVDR“ referiert. Aber auch die Auswirkungen des Entwurfs der (neuen) Produkthaftungsrichtlinie (COM(2022) 495 final) „ProdHaftRL“ und des Entwurfs der KI- Haftungsrichtlinie (COM(2022) 496 final) „KIHaftRL“ sowie die Hinweisgeberrichtlinie (RL (EU) 2019/1937) „HinweisgeberRL“ und die nationale Umsetzung in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes „HinSchG“ im Unternehmen wurden thematisiert. Zudem wurde ein Update zum Artificial Intelligence Act (COM(2021) 206 final) „AIA“ gegeben
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