Wenn ein Absturzrisiko besteht, müssen Beschäftigte Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen. Unternehmer sollten für die Notwendigkeit von Absturzsicherung sensibilisieren - und auch ihre Pflichten kennen. Denn die bloße Anschaffung der Ausrüstung reicht nicht aus; auch die Gefährdungsbeurteilung und Rettungskonzepte gehören dazu.
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