1. Holt das Beschwerdegericht in einem Betreu ungsverlahren ein neues Sachverständigengutachten ein. kommt ein Absehen von der persönlichen Anhörung gern. S 68 Abs. 3 Satz. 2 FamFG nicht in Betracht (im Anschluss an Senats- beschhiss BGHZ 227. 161 = BtPrax 2021. 31).
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