Der Erforderlichkeitsgrundsatz ist handlungsleitend für alle am Betreu ungscerfahren Beteiligten - ist eine Betreuung nicht erforderlich, darf ein Betreuer nicht bestellt werden. Klingt einfach, ist in der Praxis aber sehr kompliziert: Hier erschweren oft widerstreitende Erwartungen, Missver ständnisse und fehlende Ressourcen die Umsetzung des Erforderlichkeits grundsatzes. Ist das neue Instrument der „erweiterten Unterstützung" ein Lösungsansatz?
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