1. Die Erforderlichkeit einer Betreu ung kann sich nicht allein aus der subjektiven Unfähigkeit des Betrof fenen ergeben, seine /Angelegenhei ten selbst regeln zu können (Betreu ungsbedürftigkeit). Nach § 1815 Abs. 1 Satz 3 BGB darfein Aufgaben bereich nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 3O.6.2O21 - XII ZB 73/21 - BtPrax 2021. 238, Leitsatz und vom 21.10.2020 - XII ZB 153/20 - BtPrax 2021,71)
{{detailinfo.data.api.data.document[0].apa}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].vancouver}}
{{detailinfo.data.api.data.document[0].harvard}}