Der Kläger war als Rettungssanitäter tätig und erlebte viele traumatisierende Ereignisse, die zu einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) geführt haben. Die Unfallversicherung hat die Anerkennung der PTBS als Berufskrankheit abgelehnt. Das Bundessozialgericht verhandelte letztinstanzlich, ob die PTBS des Klägers als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann
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