Der Rechtsanspruch auf außerkli nische Intensivpflege wurde neu geregelt. Angesichts einiger proble- H matischer Auswüchse in der Leis tungserbringung hat der Gesetzgeber 111 die Voraussetzungen im ambulanten vf Bereich und auch in vollstationären Einrichtungen „verschärft“: Voraus setzung ist der Einsatz von Fachkräften. Diese sind Mangelware.
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