Dürfen Heilpraktiker Blut abnehmen? Was war passiert? Heilpraktiker haben ihren Patienten Blut zur Herstellung von Eigen blutprodukten abgenommen. Wie entschied das Gericht? Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15. Juni 2023 (3 C 3.22) entschieden, dass Heilpraktiker ihren Patienten kein Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten entnehmen dürfen, da dies gegen den Arztvorbehalt im Transfusionsgesetz verstoße. Danach darf Blut nur durch eine ärztliche Person oder unter ärztlicher Aufsicht entnommen werden. Dies liegt insbesondere im Sinn und Zweck des Gesetzes begründet, die sichere Gewinnung von Blut und Blut bestandteilen zu gewährleisten
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